Auszug aus dem Mitteilungsblatt Nr. 345 vom 24. Februar 2022

Kanaleinleitungsgebühren für Landwirte mit Viehhaltung

Seit dem Jahre 2004 werden die Tierseuchenbeiträge direkt von der Bayer. Tierseuchenkasse erhoben.

 

Die Viehzahlen für die Erhebung der Kanaleinleitungsgebühren (Großvieheinheiten) stehen dem Markt Rennertshofen somit nicht mehr zur Verfügung, so dass bei der Berechnung der Kanaleinleitungsgebühren die Viehzahlen des Jahres 2003 zugrunde gelegt werden müssen.


Wesentliche Bestandsänderungen sind daher jährlich an den Markt Rennertshofen, Kassenverwaltung (Zi.Nr. 2), zu melden.


Wir bitten um Beachtung!

 

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