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Überprüfung und Nachschätzung der Bodenschätzungsergebnisse

03.11.2025 - Die Bodenschätzungsergebnisse der Gemarkungen 7013 Erlbach und 7015 Hatzenhofen werden auf Grund eines durchgeführten Feldvergleichs ab Mitte November 2025 nach § 11 BodSchätzG überprüft und nachgeschätzt. Nach § 15 BodSchätzG sind die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten der Grundstücke verpflichtet, den mit den örtlichen Arbeiten zur Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten jederzeit das Betreten der Grundstücke zu gestatten
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