Auskünfte zu den Richtwerten für baureifes Land und landwirtschaftliche Flächen (gültig vom 31.12.2020 – 31.12.2022) erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen.
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Auskünfte zu den Richtwerten für baureifes Land und landwirtschaftliche Flächen (gültig vom 31.12.2020 – 31.12.2022) erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen.
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