Art der Bekanntmachung

Satzungen und Verordnungen werden dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Verwaltung der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung durch Anschlag an den Gemeindetafeln bekanntgegeben wird.

 

Der Anschlag wird an den Gemeindetafeln erst angebracht, wenn die Satzung oder Verordnung in der Verwaltung niedergelegt ist. Er wird an allen Gemeindetafeln angebracht und frühestens nach 14 Tagen wieder abgenommen.

 

Es wird schriftlich festgehalten, wann der Anschlag angebracht und wann er wieder abgenommen wurde; dieser Vermerk wird zu den Akten genommen.


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Vermietung einer Wohnung in Rennertshofen, Ortsteil Mauern

12.05.2023 - Im Rennertshofener Ortsteil Mauern, Römerstraße 10, steht eine 3-Zimmer-Erdgeschoßwohnung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Neuvermietung an. Interessenten werden gebeten, Bewerbungen für diese Wohnung bis spätestens 02.06.2023 beim Markt  Rennertshofen, Marktstr. 18, Rathaus, Zi.Nr. 2, schriftlich einzureichen …mehr
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Vermietung einer Wohnung in Rennertshofen

12.05.2023 - In Rennertshofen, Weinbergstraße 20, steht eine 4-Zimmer-Erdgeschosswohnung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Neuvermietung an. Interessenten werden gebeten, Bewerbungen für diese Wohnung bis spätestens 02.06.2023 beim Markt Rennertshofen, Marktstr. 18, Rathaus, Zi.Nr. 2, schriftlich einzureichen …mehr
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Änderung der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Rennertshofen

12.05.2023 - Die Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Rennertshofen vom 13. Mai 2020 wird wie folgt geändert: …mehr
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Festsetzung der Grundsteuer A und B

10.05.2023 - Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 09. Mai 2023 die Hebesätze der Grundsteuer A auf 320 v. H. und der Grundsteuer B auf 320 v. H. für das Kalenderjahr 2023 festgesetzt …mehr
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Änderungsantrag für das Einleiten von Mischwasser aus dem Bereich Rennertshofen Ost, Hatzenhofen Nord (Neuburger Straße) in den Sprösselbach

02.05.2023 - Der Markt Rennertshofen beantragt mit Änderungsantrag vom 27.03.2023 die wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Mischwasser in den Sprösselbach. Die derzeitige Genehmigung läuft zum 31.12.2023 aus. Der Plan für das Vorhaben liegt in der Zeit vom 10. Mai 2023 bis einschließlich 13. Juni 2023 im Rathaus zur Einsichtnahme aus …mehr
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Freiwilliger Wehrdienst

Zum 1. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. …mehr

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