Art der Bekanntmachung

Satzungen und Verordnungen werden dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Verwaltung der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung durch Anschlag an den Gemeindetafeln bekanntgegeben wird.

 

Der Anschlag wird an den Gemeindetafeln erst angebracht, wenn die Satzung oder Verordnung in der Verwaltung niedergelegt ist. Er wird an allen Gemeindetafeln angebracht und frühestens nach 14 Tagen wieder abgenommen.

 

Es wird schriftlich festgehalten, wann der Anschlag angebracht und wann er wieder abgenommen wurde; dieser Vermerk wird zu den Akten genommen.


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Bekanntmachung Fundsachen - Fund-Fahrräder

04.09.2026 - Folgende Fund-Fahrräder suchen ihren Eigentümer und stehen beim Markt Rennertshofen zur Abholung bereit …mehr
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Bekanntmachung Fundsachen

04.09.2026 Folgende Fundgegenstände liegen beim Markt Rennertshofen zur Abholung bereit …mehr
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Bekanntmachung über Höhenmessungen des Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

22.08.2025 - Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) führt in diesem Jahr in Ihrem Gebiet grundlegende Höhenmessungen (Nivellements) durch, mit denen das bestehende Netz von amtlichen Höhenfestpunkten erneuert werden soll. Diese Messungen sind für die Allgemeinheit von großer Bedeutung …mehr
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Verkehrsrechtliche Anordnung für die Erneuerung der Donaubrücke bei Marxheim

21.03.2025 - Laut Mitteilung des Staatlichen Bauamtes Augsburg ist die Donaubrücke Donaubrücke Marxheim während der Bauarbeiten vom 24.03.2025 - 31.12.2026 in beide Fahrtrichtungen verkehrsrechtlich eingeschränkt befahrbar …mehr
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Digitales Rathaus - Terminvereinbarungen jetzt auch online möglich

Ab dem 04. März 2024 ist es auch möglich, Termine online für die Sachgebiete Bauamt, Bürgeramt und Rentenstelle zu vereinbaren. Sie können nun bequem von Zuhause aus, schnell und unkompliziert Termine buchen. Sie erfahren bereits bei der Buchung, welche Unterlagen Sie benötigen und vermeiden dadurch längere Wartezeiten …mehr

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