Markt Rennertshofen
Marktstraße 18
86643 Rennertshofen
08434 9407-0
08434 9407-44
Info@rennertshofen.de
www.rennertshofen.de
Parteiverkehrszeiten:
| Montag - Freitag | 07.30 Uhr - 12.00 Uhr |
| Mittwoch zusätzlich | 13.00 Uhr - 18.00 Uhr |
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Markt Rennertshofen | Online: https://www.rennertshofen.de//


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Im Todesfall können Angehörige die Sterbeurkunde für die verstorbene Person beantragen.
Bei der Sterbeurkunde handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das Sie als Angehörige im Todesfall beantragen können.
Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.
Wichtig ist die Sterbeurkunde für beispielsweise für:
Sie können die Sterbeurkunde in verschiedenen Formen erhalten:
Folgende Personen über 16 Jahre können einen Antrag stellen:
Sterbeurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu 30 Jahren nach der Beurkundung im Sterberegister beim Standesamt angefordert werden. Für ältere Einträge ist das Archiv der Gemeinde zuständig, zu der das Standesamt gehört.
Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht
)| Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| Frau Birgmeier | 08434 9407-21 | 5 |
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