Einladung zur Ortsversammlung in Ammerfeld anlässlich der Ortssprecherwahl
für die Ortsteile Ammerfeld, Altstetten und Asbrunn
Auf Antrag eines Drittels der wahlberechtigten Gemeindebürger aus den Ortsteilen Ammerfeld, Altstetten und Asbrunn wird hiermit gemäß Art. 60a Gemeindeordnung (GO) eine Ortsversammlung zur Wahl des Ortssprechers einberufen, der die Interessen der Ortsteile Ammerfeld, Altstetten und Asbrunn im Marktgemeinderat Rennertshofen mit beratender Stimme wahrnimmt.
Mittwoch, 06. Mai 2026 um 19:00 Uhr
im Feuerwehrhaus Ammerfeld
Der Ortssprecher ist in geheimer Wahl (mittels Stimmzettel) zu wählen. Wahlberechtigt sind die ortsansässigen Gemeindebürgerinnen und -bürger.
Tagesordnung:
- Wahl des Ortssprechers
Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger* der Ortsteile Ammerfeld, Altstetten und Asbrunn werden zu dieser Ortsversammlung recht herzlich eingeladen. Es wird um zahlreiches Erscheinen gebeten.
Hinweis:
*Wahlberechtigt sind alle
Deutschen im Sinn des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Tag der Wahl
a) das 18. Lebensjahr vollendet haben,
b) sich seit mindestens zwei Monaten in den Gemeindeteilen Ammerfeld, Altstetten und Asbrunn mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen (Hauptwohnsitz) aufhalten und
c) nicht nach Art. 2 GLKrWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.








