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Bundestagswahl 2021: Repräsentative Wahlstatistik im Stimmbezirk Rennertshofen I – Markt-Treff

Für die Bundestagswahl am 26. September 2021 wurde der Stimmbezirk 0001 (Rennertshofen I – Markt-Treff) als Stichprobenwahlbezirk für die repräsentative Wahlstatistik vom Bundeswahlleiter ausgewählt.

 

Die repräsentative Wahlstatistik gibt – über das amtliche Wahlergebnis hinaus – Auskunft, in welchem Umfang sich Wählerinnen und Wähler an der Wahl nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen beteiligt und wie sie gestimmt haben. Zudem stellt sie dar, auf welche Weise Stimmen ungültig abgegeben wurden. Die repräsentative Wahlstatistik ist eine Stichprobenerhebung und wird bei Bundestagswahlen seit 1953 und allen Europawahlen sowie bei einigen Landtagswahlen durchgeführt.

 

Hierbei werden die Merkmale Geschlecht und Geburtsjahresgruppe erhoben. Weitere personenbezogene Daten werden nicht verwendet!

 

So enthält der für diese spezielle Auswertung verwendete Stimmzettel, der den Wahlberechtigten in den betroffenen Wahllokalen ausgehändigt wird, lediglich den Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und jeweils sechs Altersgruppen. Wie bei jedem Stimmzettel sind keine personenbezogenen Daten wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum enthalten. Dieser Stimmzettel wird ausgefüllt und danach gefaltet in die Wahlurne eingeworfen.

 

Oberster Grundsatz: Wahrung des Wahlgeheimnisses

 

Folgende gesetzliche Regelungen gewährleisten das Wahlgeheimnis und den Datenschutz:

 

  • Personenbezogene Daten wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum werden nicht erhoben.
  • Wählerverzeichnisse und Stimmzettel dürfen zu keiner Zeit zusammengeführt werden. Die Auszählung beider muss in strikt getrennten Bereichen erfolgen.
  • Die Auszählung für repräsentative Zwecke obliegt ausschließlich den Statistischen Ämtern der Länder und Gemeinden mit eigener Statistikstelle.
  • Es dürfen ausschließlich Urnenwahlbezirke mit mindestens 400 Wahlberechtigten und Briefwahlbezirke mit mindestens 400 Wählerinnen und Wählern berücksichtigt werden.
  • Für die Auswertung der Wahlbeteiligung sind maximal zehn Geburtsjahresgruppen mit je mindestens drei zusammengefassten Geburtsjahrgängen zulässig. Für die Auswertung der Stimmabgaben sind maximal sechs Geburtsjahresgruppen à sieben Geburtsjahrgänge zulässig.
  • Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik dürfen nicht für einzelne Wahlbezirke veröffentlicht werden

Die Untersuchung der Stimmabgabe erfolgt mittels der amtlichen Stimmzettel, die im oberen Bereich zusätzlich mit einem Unterscheidungsaufdruck versehen sind. Zur Vereinfachung werden anstatt Angabe des Geschlechts und der Geburtsjahresgruppe Großbuchstaben verwendet.

 

Ausgezählt werden die Daten von den Gemeinden (Wählerverzeichnisse) und Statistischen Landesämtern (Stimmzettel). Die aus den Ländern gewonnenen Daten werden vom Statistischen Bundesamt hochgerechnet und als Bundes- und Länderergebnisse veröffentlicht.

 

Die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik zur Bundestagswahl 2021 werden voraussichtlich ab Dezember 2021 vorliegen und sind im Internetangebot des Bundeswahlleiters unter www.bundeswahlleiter.de als Download verfügbar.

 

Weitere Informationen finden Sie auf dem Merkblatt des Bundeswahlleiters (siehe unten) oder im Internetangebot des Bundeswahlleiters: www.bundeswahlleiter.de.

 

Downloads

https://www.bundeswahlleiter.de/dam/jcr/6656d830-706b-4f64-9a7f-e2a71b9216d5/btw21_rws_faltblatt_online.pdf

 

 

Folgende Schutz- und Hygienemaßnahmen gelten am 26.09.2021 bei der Bundestagswahl 2021 in den Wahllokalen des Marktes Rennertshofen:

 

  • Die sogenannte 3G-Regel (Geimpft, Genesen, Getestet) gilt beim Besuch der Wahllokale am 26.09.2021 nicht.
  • Im Gebäude, in dem das Wahllokal untergebracht ist, ist das Abstandsgebot von 1,5 Metern einzuhalten.
  • Es besteht im Rahmen der aktuellen Corona-Bestimmungen Maskenpflicht. Der Wahlvorstand kann Wähler zur kurzfristigen Abnahme auffordern, sofern dies zu Identifizierung erforderlich ist. Wenn aus gesundheitlichen Gründen keine Maske getragen werden kann, ist dies mit einem ärztlichen Attest nachzuweisen.
  • Im Wahlraum sind neben den Mitgliedern des Wahlvorstandes nur maximal so viele Wähler zugelassen, als Wahlkabinen im Wahllokal vorhanden sind.
  • Im Eingangsbereich zum Wahllokal werden Desinfektionsmittelspender bereitgestellt.
  • Im Wahllokal liegen Stifte bereit, welche von den Mitgliedern des Wahlvorstandes regelmäßig desinfiziert werden. Wähler können eigene Kugelschreiber verwenden.
  • Generell ist für eine ausreichende und regelmäßige Lüftung des Wahlraumes durch den Wahlvorstand zu sorgen.
  • Vor jedem Wahllokal werden vom Wahlvorstand Hinweisschilder zur Einhaltung der Schutz- und Hygieneregeln im Wahllokal angebracht.

 

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