Wann Rennertshofen das Marktrecht erhielt, ist nicht bekannt, wohl aber sicher noch in der Zeit der Grafen von Lechsgemünd-Graisbach. Diese gründeten an den Eckpunkten ihrer Grafschaft zwei Märkte: Burgheim südlich der Donau und Rennertshofen nördlich des Flusses, beide in Nachbarschaft zur damals (seit 1248) schon herzoglich-bayrischen Stadt Neuburg a. d. Donau.
Erstmals werden in einer Urkunde vom 31. Oktober 1335 Bürger zu Rennertshofen genannt. Bürger ist bzw. war in dieser Zeit keine Bezeichnung für einen Dorfbewohner, sondern meint den Bürger einer Stadt oder zumindest eines Marktes.
Als Markt selbst wird Rennertshofen zwar erst nach dem Übergang der Grafschaft Graisbach an Kaiser Ludwig den Bayern (1342) genannt; in einer Urkunde dieses Kaisers vom 5. September 1343 jedoch lässt die bereits genannte Urkunde vom 31. Oktober 1335 den Schluss zu, dass Rennertshofen damals (31. Oktober 1335) schon dieses Recht besaß.
Als Markt war Rennertshofen nicht nur durch Ratsverfassung und eigene Verwaltung aus dem ländlichen Umland herausgehoben, sondern auch wirtschaftlicher Mittelpunkt für den ländlichen Warenaustausch am Wochenmarkt. Diese zentrale Funktion bot zugleich den Anreiz, dass sich in Rennertshofen Handwerker niederließen, also eine Bevölkerungsschicht, die nicht mehr allein von Grund und Boden lebte wie die bäuerliche Bevölkerung, sondern von der Ausübung eines Gewerbes.
Oberer Markt um 1955 |
Unterer Markt um 1955 |